Schnell, pragmatisch und vollständig konform – überall in Europa.
Europäische Zulassungen sollten nicht als unmöglich erscheinen.
WARUM MIT UNS ZUSAMMENARBEITEN?
Mit über zwanzig Jahren Erfahrung machen wir komplexe Genehmigungsverfahren zu Erfolgsgeschichten. Unser mobiles Team arbeitet mit zertifizierten Partnern in ganz Europa zusammen, um schnelle, flexible und vollständig konforme Ergebnisse zu liefern.
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Jahre Erfahrung
20+ -
Automodelle
150+ -
Labore
10+
Erläuterung der Genehmigungsarten
Den richtigen Weg zur europäischen Straßenzulassung finden
Einzelfahrzeuggenehmigung (IVA)
Ein Genehmigungsverfahren, das jeweils nur für ein Fahrzeug gilt und die Einhaltung der Vorschriften für Fahrzeuge ohne EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) sicherstellt. Es umfasst Importe, Umbauten, Prototypen und Kleinserien, die eine individuelle Zertifizierung erfordern. Die IVA existiert in zwei Formen – Artikel 44 (international) und Artikel 45 (national) – und bietet den flexibelsten und praktischsten Weg zur europäischen Zulassung.
Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung (WVTA)
Die umfassendste Form der EU-Zertifizierung ist für Serienfahrzeuge mit identischen technischen Spezifikationen konzipiert. Sie führt zu einer EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity, COC) des Originalherstellers (OEM), die eine reibungslose Zulassung in allen EU- und EWR-Märkten ermöglicht. Die WVTA ist das bevorzugte Verfahren, wenn ein Fahrzeugmodell in hohen Stückzahlen produziert und für den europaweiten Vertrieb bestimmt ist.
Kleinserien-Typgenehmigung (SSTA)
Eine vereinfachte Variante der Typgenehmigung, die die Prüfung und Dokumentation für Kleinserien vereinfacht. Sie behält die wichtigsten EU-Sicherheits- und Umweltprüfungen bei, ermöglicht aber Ausnahmen für bestimmte Systeme oder Komponenten. SSTA ist ideal für Spezialfahrzeuge, Kleinserienfahrzeuge oder Nischenfahrzeuge, bei denen eine vollständige Typgenehmigung technisch oder wirtschaftlich zu aufwendig oder nicht realisierbar wäre.
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die häufigsten Fragen zur europäischen Homologation.
Ist für die europäische Registrierung ein EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) erforderlich?
Eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) wird nur für Fahrzeuge ausgestellt, die im Rahmen der EU-Typgenehmigung (WVTA) hergestellt wurden. Für Fahrzeuge, die außerhalb der EU produziert oder nach der Produktion modifiziert wurden, erfolgt die Zulassung durch ein Einzelfahrzeuggenehmigungsverfahren (IVA) gemäß Artikel 44 oder 45.
Worin besteht der Unterschied zwischen Artikel 44 und Artikel 45 IVA?
Beide fallen unter die individuelle Fahrzeugzulassung. Artikel 44 (Internationale IVA) ermöglicht die Zulassung in mehreren EU- oder EWR-Ländern, während Artikel 45 (Nationale IVA) für Zulassungen im Binnenmarkt gilt. Wir ermitteln den jeweils passenden Weg anhand des Marktumfangs und der technischen Ausstattung des Projekts.
Übernimmt Homologator auch die technischen Änderungen und Tests?
Ja. Unsere Teammitglieder betreuen den gesamten Prozess – von der Komponentenentwicklung und CAN-Bus-Kalibrierung bis hin zur Emissions-, Beleuchtungs- und Sicherheitsvalidierung – und stellen sicher, dass jedes Gerät vor der Zertifizierung die EU-Normen erfüllt.
Können Inspektionen und Zulassungen auch außerhalb Deutschlands erfolgen?
Ja. Unsere mobilen Technikerteams sind in über 30 europäischen Ländern im Einsatz und arbeiten direkt mit TÜV Süd, TÜV Nord, GTÜ und anderen zusammen. Umbauten, Tests, Datenerfassung und Konformitätsprüfungen können direkt vor Ort an den Fahrzeugen durchgeführt werden.
Welche Genehmigungsfristen sind zu erwarten?
Die Projektdauer hängt von der Fahrzeugkategorie und den erforderlichen Tests ab. Eine einfache IVA kann oft innerhalb weniger Wochen abgeschlossen werden, während komplexere Ingenieurarbeiten mehr Zeit in Anspruch nehmen können. Wir erstellen Ihnen vor Projektbeginn stets ein transparentes Angebot und einen detaillierten Zeitplan.
BRAUCHEN SIE HILFE BEI DER ENTSCHEIDUNG?
Jedes Projekt ist anders. Wir analysieren Ihr Fahrzeug, Ihre Ziele und die Märkte und führen Sie dann zum effizientesten Genehmigungsverfahren. Wir führen IVA-Transaktionen (Artikel 44 und 45) direkt von A-Z aus durch und arbeiten bei Bedarf mit vertrauenswürdigen Partnern für WVTA-Transaktionen und Small Series zusammen.